19.03.2021 - Was für Brauereigaststätten gilt, müsse auch für Bus-Mischbetriebe gelten: Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer hat ein Ende der Benachteiligung in der Busbranche beim Zugang zu Corona-Hilfen gefordert. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben können Busunternehmen keinen finanziellen Ausgleich zwischen verschiedenen Firmensparten vornehmen, um Defizite im Touristiksektor durch Einnahmen aus dem ÖPNV-Geschäft abzumildern. Trotzdem würden die Unternehmensteile aber bei der Anspruchsprüfung gemeinsam betrachtet, beklagt BDO-Präsident Karl Hülsmann. Das führe oftmals zum Ausschluss von Rettungsprogrammen – und gehe somit einseitig zu Lasten der mittelständischen Bustouristik.
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