2026-04-10 10:24:00
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Automobile
Erste Verstöße gegen die 12-Uhr-Regelung
Bislang haben sich Mineralölkonzerne, denen Zuwiderhandlungen nachgewiesen wurden, nicht selten mit dem Hinweis auf technische Probleme herausgeredet. Viele Verstöße, so beschwichtigt das Bundeskartellamt in Bonn, seien zudem nur knapp nach der erlaubten Zeit erfolgt.
Verbraucher, die eine unerlaubte Preiserhöhung vor 12 Uhr feststellen, müssen nichts unternehmen, versichert die Behörde. Alle Preise würden automatisch und in Echtzeit erfasst. Hinweise aus der Bevölkerung, von denen man derzeit „überflutet“ werde, seien nicht nötig, betont eine Kartellamtssprecherin. Bei festgestellten Preiserhöhungen außerhalb der erlaubten Zeit werden die zuständigen Landesbehörden informiert. (aum)
Veröffentlicht am 10.04.2026

