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Automobile
Nun ist es amtlich: Kohle und Öl haben Vorrang
Mit der Rechtsverordnung kann künftig auch die Bevorzugung von Mineralöl- und Kohletransporten auf Ebene der Trassenzuweisung priorisiert werden. Zur Gewährleistung einer stabilen Energieversorgung und aufgrund bestehender Kapazitätsengpässe auch beim Wagenmaterial kann es erforderlich sein, auch solche Güterwagen einzusetzen, die nicht mehr den geltenden Lärmschutzstandards entsprechen. (aum)
Veröffentlicht am 24.08.2022