VDA fordert mehr Freiheiten für neue Mobilitätangbote
Als Beispiel führte Mattes an, dass heute Fahrten per Smartphone vor die Tür bestellt werden und Haltestellen deswegen sind nicht unbedingt feste bauliche Einrichtungen sind. Dabei müssten zum Beispiel „virtuelle Haltestellen“, die dem Kunden per Smartphone angezeigt werden, als Haltepunkte rechtssicher anerkannt werden, forderte der VDA-Präsident. „Damit innovative Konzepte wie Ridesharing, Carsharing und nicht zuletzt auch Bike- und E-Roller-Sharing zukünftig zu mehr Effizienz und Nachhaltigkeit im Verkehr beitragen können, müssen regulatorische Hürden abgebaut und der Rechtsrahmen angepasst werden.“
Mattes hält es für einen sinnvollen Ansatz, Ridesharing-Angebote als Linienverkehr einzuordnen. Die Bündelungsfunktion von Ridesharing mache eine solche Einordnung naheliegend. Mit dieser Maßnahme wären Kooperation und Wettbewerb gleichermaßen möglich, erklärte Mattes: „In jedem Fall wäre Ridesharing weiter genehmigungspflichtig. Kommunen hätten also auch nach einer Reform des PBefG die Möglichkeit, Art und Umfang der Genehmigung für ihr Stadtgebiet auszugestalten und behielten damit die Steuerungshoheit.“ (ampnet/Sm)
Veröffentlicht am 17.06.2019
Verband der Automobilindustrie. PersonenbeförderungsgesetzPBefG
