2022-03-01 16:00:00
2022-03-01 16:01:00
Automobile
Über 130.000 Autofahrer wollen eine 125er
Die auf verkürztem Weg erworbene 125er-Fahrerlaubnis (regulär A1) wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B (Pkw) vermerkt, weshalb sie kurz als B196 bezeichnet wird. Das meiste Interesse fand die neue Regelung in der Altersgruppe der 45- bis 60-Jährigen, dicht dahinter folgen Autofahrer im Alter zwischen 31 und 45 Jahren. Ein Viertel der Prüflinge sind Frauen.
Der B196-Führerschein wurde am 1. Januar 2020 eingeführt. Er berechtigt nicht zum späteren automatischen Aufstieg in die Klasse A2 und gilt auch nur im Inland. (aum)
Veröffentlicht am 01.03.2022