20.12.2019 - Der Bundesrat hat heute Autofahrern die Möglichkeit eröffnet, nach einigen Stunden Theorie und Praxis aufs Leichtkraftrad bzw. den Leichtkraftroller umzusteigen. Wer die Fahrerlaubnis für die Klasse B hat, kann damit ohne zusätzliche Prüfung auch den A1-Führerschein bekommen, mit dem motorisierte Zweiräder mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum und maximal 15 PS (11 kW) gefahren werden dürfen. Sie sind in der Regel um die 100 km/h und mehr schnell.
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