09.12.2020 - Der für kommenden Montag 2020 angesetzte Verhandlungstermin vor dem VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Schadensersatzansprüchen des Käufers eines gebrauchten Mercedes-Benz Diesel-Pkw wegen einer temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung („Thermofenster“) findet nicht statt: Der Kläger hat die Revision zurückgenommen. Daimler zeigte sich überrascht und betont, dass in der Sache kein Vergleich geschlossen oder anderweitig auf die Rücknahme der Revision hingewirkt worden sei.
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