20.01.2021 - Die für den Lockdown getroffenen Einschränkungen gelten auch für Autofahrer. Darauf weist der ADAC hin. Das Autofahren ist grundsätzlich erlaubt, Ausflüge können örtlich untersagt sein, und auch auf mögliche Ausgangssperren müssen Kraftfahrer achten. So sind wie in der Öffentlichkeit und im privaten Umfeld auch im Auto nur Angehörige des eigenen Hausstands und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person erlaubt. Ab welchem Alter Kinder mit dazu zählen, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
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