26.04.2023 - Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant offensichtlich, den Straftatbestand der Unfallflucht teilweise zu entkriminalisieren, wenn lediglich ein Sachschaden verursacht wurde, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Für Unfälle mit Personenschäden bleibt das Gesetz unverändert. Das Justizministerium will, das geht aus einem ersten Schreiben hervor, diesen Tatbestand als Ordnungswidrigkeit behandeln, sodass die Buße nicht ins Strafregister eingetragen wird. Bisher gilt, dass ein Unfallbeteiligter eine „angemessene Zeit“ am Unfallort bleiben und sich als Verursacher zu erkennen geben muss. Wird das unterlassen, drohen eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft.
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