10.12.2019 - Der Gesetzgeber hat europaweit neue Vorschriften zur Kraftstoffkennzeichnung beschlossen. Die Regelung legt insbesondere neue Kraftstoff-Symbole für Benzin, Diesel und alternative Kraftstoffe fest. darauf weist der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) hin. Damit geht die Verpflichtung aller Autohersteller einher, die Tankeinfüllklappe und Betriebsanleitungen von Neufahrzeugen mit den neuen Signets zu versehen. Die Kennzeichnungen (E5 und E10 in einem schwarz umrandeten Kreis, B7 in einem entsprechenden Quadrat) sind ebenfalls an Zapfsäulen und Zapfpistolen anzubringen. Damit erfahren Autofahrer beim Tanken auf den ersten Blick, für welche Kraftstoffarten ihr Fahrzeug zugelassen ist.
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