12.03.2020 - Früh übt sich, wer ein Meister werden will. Diese Volksweisheit trifft auch für Fahranfänger zu. Deshalb hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) geschaffen. Die Regelung soll jungen Menschen ermöglichen, ein Jahr früher als normal den Führerschein zu machen und mit einem erfahrenen Begleiter auf dem Beifahrersitz schon vorzeitig mit dem Autofahren zu beginnen.
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