17.04.2020 - Auch in der Corona-Krise ist es gefährlich, mit einem defekten Auto zu fahren. Deshalb rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), die Untersuchungstermine für die Hauptuntersuchung (HU) sowie notwendige Werkstatttermine nicht aufzuschieben. Aufgrund der Pandemie hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Bundesländern vorgeschlagen, vorübergehend kein Verwarnungsgeld zu erheben, wenn die Vorführfrist für Kraftfahrzeuge bis zu vier Monate überschritten wird.
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