04.07.2019 - Recht haben und Recht bekommen sind oft zweierlei Dinge. Als jüngstes Beispiel dafür steht das Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Deutsche Umwelthilfe gegen den Geschäftsführer einer Reihe von Autohäusern im Raum Stuttgart. (Aktenzeichen. I ZR 149/18). Der hatte die Frechheit besessen, für ein neues Fahrzeug im Internet zu werben ohne dessen Verbrauchs- und Abgaswerte gesondert auszuzeichnen. Die, so war im gleichen Inserat zu erfahren, würden auf einem Aushang bei ihm detailliert verzeichnet sein. In den Augen der DUH, die aus lange bewährter Gewohnheit mit einem Sperrfeuer von gebührenbelasteten Abmahnungen (ab 500 Euro aufwärts) auf Spatzenjagd geht, eine hochwillkommene Gelegenheit, kräftig abzukassieren.
Weiterlesen