EU-Flottenregulierung - Aktuelle Meldungen

ZDK fordert Weichenstellung für klimafreundliche Kraftstoffe
22.05.2025 - Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz regenerativer Kraftstoffe auch im Straßenverkehr durch praktikable und markttaugliche Lösungen voranzubringen. „Der nach wie vor schleppende Hochlauf der Elektrofahrzeuge wird nicht ausreichen, um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen“, sagt ZDK-Präsident Arne Joswig. „Für eine maximale und wirksame CO2-Reduktion brauchen wir alle verfügbaren Optionen – dazu gehören alternative Kraftstoffe wie e-Fuels, Biokraftstoffe oder Wasserstoff.“
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Uniti fordert Reform der CO2-Messmethodik
25.09.2024 - Der Bundesverband Mittelstand Energie, Uniti, hält nichts von dem Vorschlag einiger Fahrzeughersteller die für kommendes Jahr vorgesehene Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte aufzuschieben und fordert stattdessen eine grundsätzliche Reformierung der Pläne.
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Die Top Ten der Medien der Autoren-Union Mobilität
29.07.2024 - Auch an automobilen Felsen geht die Zeitenwende nicht vorbei. Ein Bespiel dafür liefert jetzt das Urgestein Bentley und sein Motor. Ursprünglich ein Zwölfzylinder mit V-förmig angeordneten Zylinderbänken, entschied sich anfangs der 2000er Jahre der neue Besitzer VW für einen W12 aus dem eigenen Regal, der zuletzt bei 740 PS nur noch halb so viel CO2 ausstieß. Jetzt kommt ein V8-Hbridantrieb mit 782 PS und einem maximalen Drehmoment von 1000 Newtonmetern. Wetten, dass der eine Zulassung für e-Fuels bekommt? Auch ein Urgestein hat ein Recht auf Leben in Frieden mit dem Klima, selbst wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
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Erweist sich die EU-Flottenregulierung als rechtswidrig?
22.07.2024 - Die Flottenregulierung der EU für die CO2-Emissionen ist rechtswidrig und schadet einem effektiven Umweltschutz. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Kment, dem geschäftsführenden Direktor des Instituts für Umweltrecht der Universität Augsburg und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht. Das Gutachten wurde in Auftrag gegeben von UNITI, dem „Bundesverband EnergieMittelstand“, der rund 90 Prozent des mittelständischen Energiehandels in Deutschland repräsentiert.
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