Elektro-Dienstwagen - Aktuelle Meldungen

08.11.2019 - Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen. Mit dem beschlossenen Gesetz wird die bislang schon geltende ermäßigte Besteuerung der privaten Nutzung auf Elektro-Dienstwagen ausgeweitet, die bis zum 31. Dezember 2030 angeschafft werden. Zusätzlich wird die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der privaten Nutzung für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von maximal 40 000 Euro nochmals auf 25 Prozent halbiert.
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