18.09.2020 - Halter eines Elektrofahrzeugs, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, haben künftig einen Anspruch auf Einbau einer Ladesäule in gemeinsam genutzten Tief- und Sammelgaragen. Das hat der Bundestag gestern beschlossen und den Weg für eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes freigemacht. Wenn der Besitzer eines Elektroautos auf eigene Kosten einen Ladepunkt installieren möchten und technische Fragen geklärt sind, dürfen Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft die Installation einer Wallbox künftig nicht mehr verhindern, erklärt der ADAC.
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