18.11.2020 - Am 30. November ist es wieder soweit: Bis zu diesem Termin müssen Verbraucher, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen, ihren alten Vertrag kündigen. In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wenn der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Das bedeutet, wer zum 1. Januar des nächsten Jahres wechseln will, muss seinen bestehenden Vertrag bis einschließlich 30. November schriftlich kündigen. Dabei ist zu beachten, dass die Kündigung fristgerecht beim Versicherer einzugehen hat, um wirksam zu sein. Und nicht zu vergessen: Bevor man den alten Vertrag kündigt, sollte auf jeden Fall die Deckungszusage des neuen Kfz-Versicherers vorliegen.
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