EuGH-Urteil - Aktuelle Meldungen

Fahrtenschreiber: EU ändert die Vorschriften für schwere Wohnmobile
22.12.2025 - Anfang des Jahres verunsicherte eine Meldung die Besitzer von Wohnmobilen, die schwerer als 7,5 Tonnen sind. Deren Fahrzeuge sollten künftig mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet werden müssen, sofern sie einen Anhänger ziehen (was etwa 25.000 Kombinationen und 2,5 Prozent des Gesamtbestandes betrifft) oder eine spezielle Ladevorrichtung, etwa für Autos oder Motorräder in einer so genannten Heckgarage haben. Dies gilt in Deutschland aktuell für rund 4700 Fahrzeuge, also 0,5 Prozent des Bestands. Ursprünglich galt die Fahrtenschreiber-Pflicht nur für gewerblich genutzte Lastwagen, um so die Verpflichtung des Fahrers zu gesetzlichen Ruhezeiten und Lenkzeiten-Limits überprüfen zu können. Pünktlich zu Weihnachten kommt jedoch jetzt die gute Nachricht.
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Kommentar: Fairness und fahrlässig
22.03.2023 - Wenn der Staub, den das vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wegen des Thermofensters in alten Dieselmotoren aufwirbelte, sich legt, werden wir vor deutschen Gerichten Diskussionen und den Begriff „Fahrlässig“ erleben. Das wird spannend. Denn unser Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), nach dem deutsche Gerichte nun die Klagen in Deutschland betrachten müssen, legt fest im § 276 (2): „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr (gemeint ist der Warenverkehr – die Redaktion) erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“ Bei technische Regeln kann es aber zwei Richtungen der Fahrlässigkeit geben: zu viel und zu wenig.
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EuGH-Urteil: Droht eine Klagewelle?
22.03.2023 - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, die Abmahnvereine frohlocken: Ein neues Urteil scheint den Weg für umfangreiche neue Klagen gegen Autohersteller freizumachen. Der Besitzer eines gebraucht gekauften Mercedes C 220 CDI hatte eine angeblich unzulässige Abschaltvorrichtung moniert; sie fährt bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung herunter, unter anderem um den Motor vor Schäden zu schützen.
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19.12.2020 - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat gesprochen – und sich zu Umschaltvorrichtungen bei Dieselmotoren geäußert. Doch dabei ist wenig Neues herausgekommen. Professor Thomas Koch vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erläutert die Fakten. Dabei wird klar: Zu einer erneuten Kampagne gegen den Selbstzünder taugt das Urteil nicht.
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25.06.2019 - Nach der Maut ist vor der Maut. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Mautpläne der Bundesregierung vom Tisch gefegt hat, weil sie mit EU-Recht unvereinbar sind und Fahrzeughalter aus dem Ausland diskriminieren würden. Ganz im Gegenteil. Die Debatte über Sinn und Unsinn einer Infrastrukturabgabe ist in der Politik voll entbrannt, wenn auch ziemlich leise.
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