17.01.2020 - Nordrhein-Westfalen wird als erstes westdeutsches Bundesland das Mindestalter für den Führerschein AM von 16 auf 15 Jahre senken. Damit soll die Mobilität Jugendlicher speziell im ländlichen Raum gefördert werden. Mit dem „Mopedführerschein“ dürfen Kleinkrafträder und -roller sowie Leichtfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Bislang durften 15-Jährige in der Regel lediglich Mofas (max. 25 km/h) bewegen.
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