31.05.2019 - Wer als Fahrschüler an der Seite des Ausbilders im Straßenverkehr unterwegs ist, hat meist keine Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, wer bei einem Unfall haftet. Das ist auch nicht nötig, da die Haftpflichtversicherung der Fahrschule aufkommt, wenn ein Fahrschüler einen Schaden anrichtet. Allerdings kann es auch vorkommen, dass ein Fahrschüler zumindest teilweise für die Folgen eines Unfalls herangezogen wird, wenn er oder sie eine Mitschuld trägt.
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