25.03.2021 - Gaffer, die in ihrer Mischung aus Neugier und Sensationslust Einsatzkräfte behindern oder Aufnahmen von Verunglückten oder Toten machen, müssen seit diesem Jahr mit empfindlicheren Strafen als bisher rechnen. Denn die Bundesregierung hat den Paragraph 201a des Strafgesetzbuches geändert und darin härtere Maßnahmen gegen die Schaulustigen ergriffen. Damit wird das Fotografieren und Filmen von Unfallopfern bestraft: Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Allein das Gaffen kann als Ordnungswidrigkeit bis zu 1000 Euro kosten.
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