
13.01.2022 - Seit 1. Januar 2020 müssen neu typgenehmigte Pkw-Modelle verpflichtend mit der so genannten OBFCM-Einrichtung (On Board Fuel Consumption Monitoring) ausgerüstet sein. Für die Erstzulassung von neuen Pkw ist dies seit 1. Januar 2021 verbindlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass sowohl der Kraftstoffverbrauch als auch der Stromverbrauch (bei Plug-in-Hybriden) gemessen und über die gesamte Lebensdauer im Fahrzeug gespeichert werden muss.
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