30.04.2020 - Wie einige andere Hersteller geben auch Volkswagen (Pkw) und Audi wegen der Corona-Situation seinen Kunden eine Fristverlängerung bei der Neuwagen- und der Anschlussgarantie. Sie gilt für Garantien, die zwischen dem 1. März und dem 31. Mai dieses Jahres auslaufen bzw. ausgelaufen sind. Die Frist endet drei Monate nach Ablauf des ursprünglichen Stichtages beziehungsweise spätestens am 31. August 2020.
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