
12.12.2023 - Alle zwei Jahre müssen das Auto oder Motorrad zur Hauptuntersuchung, neu zugelassene Pkw zum ersten Mal erst nach drei Jahren. Etwas anders sieht es bei Nutzfahrzeugen aus. Hier gelten ab der Erstzulassung feste Fristen, die sich nach der zulässigen Gesamtmasse (zGM) richten. Details regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in Anlage VIII: Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen oder solche mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h müssen alle zwei Jahre zur HU. Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen hingegen werden jährlich überprüft, das gilt auch für Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen und beispielsweise für Fahrzeuge zum Krankentransport.
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