02.08.2019 - Ausdrückliche Parkverbote für Fahrräder und E-Scooter gibt es zwar keine, überall abstellen darf man sein Gefährt deshalb aber nicht, informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de. Was für Fahrräder gilt, findet auch für E-Scooter Anwendung: Es muss sichergestellt sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewahrt bleibt.
Weiterlesen
