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Urteil: Auf Parkplätzen gilt „rechts vor links“ oft nicht
29.09.2022 - Viele Autofahrer gehen davon aus, dass auch auf großen Parkplätzen oder in Parkhäusern grundsätzlich „rechts vor links“ die Regel ist. Das legen oft auch die Hinweisschilder nahe, auf denen die Betreiber der Stellflächen darauf aufmerksam machen, dass auf ihrem Gelände die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt. Dort lautet die grundlegende Vorfahrtregel, dass „rechts vor links“ immer dann zur Anwendung kommt, wenn keine Verkehrszeichen, Ampeln oder die Polizei den Verkehr regeln. Aber eben nicht auf Parkplätzen, wie viele Kraftfahrer irrtümlich meinen.
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