22.03.2023 - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, die Abmahnvereine frohlocken: Ein neues Urteil scheint den Weg für umfangreiche neue Klagen gegen Autohersteller freizumachen. Der Besitzer eines gebraucht gekauften Mercedes C 220 CDI hatte eine angeblich unzulässige Abschaltvorrichtung moniert; sie fährt bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung herunter, unter anderem um den Motor vor Schäden zu schützen.
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