Verhalten bei Unfall - Aktuelle Meldungen

08.04.2020 - Nach einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten den Ort des Geschehens schnellstmöglich absichern und den nachfolgenden Verkehr warnen, damit nicht noch ein Folgeunfall passiert. Gibt es Verletzte, sind die Unfallbeteiligten, aber auch am Unfallort Eintreffende verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. So sieht es das Gesetz vor. Als Unfallbeteiligte gelten in dem Zusammenhang alle Personen, deren Verhalten in irgendeiner Weise dazu beigetragen hat oder haben kann, den Unfall zu verursachen.
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