29.09.2021 - Wer nach einem Unfall verhindert, dass ein Gutachter die vom Fahrzeug erhobenen Daten ausliest, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln hervor. Die Richter stellten fest, dass Versicherungsnehmer verpflichtet sind, im Rahmen der so genannten „Aufklärungsobliegenheit“ alles beizutragen, was zur Aufklärung eines Schadensfalles dient. Dazu gehört auch, einem Gutachter bzw. einer Versicherungsgesellschaft den Zugang zu den Fahrzeugdaten zu ermöglichen.
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