Versicherungswechsel - Aktuelle Meldungen

Stichtag für den Versicherungswechsel ist der 30. November
16.11.2023 - Wer seine Kfz-Versicherer wechseln möchte, für den gilt jedes Jahr der 30. November als Stichtag. Erhöht der Versicherer den Beitrag, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert, hat man ab Zugang dieser Mitteilung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht – auch über den Stichtag 30. November hinaus. Darauf müssen die Kfz-Versicherer hinweisen. Doch selbst bei einem günstigeren Beitrag, verglichen mit dem aus dem letzten Jahr, kann ein Sonderkündigungsrecht entstehen.
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18.11.2020 - Am 30. November ist es wieder soweit: Bis zu diesem Termin müssen Verbraucher, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen, ihren alten Vertrag kündigen. In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wenn der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Das bedeutet, wer zum 1. Januar des nächsten Jahres wechseln will, muss seinen bestehenden Vertrag bis einschließlich 30. November schriftlich kündigen. Dabei ist zu beachten, dass die Kündigung fristgerecht beim Versicherer einzugehen hat, um wirksam zu sein. Und nicht zu vergessen: Bevor man den alten Vertrag kündigt, sollte auf jeden Fall die Deckungszusage des neuen Kfz-Versicherers vorliegen.
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04.11.2020 - Es naht der Stichtag, bis zu dem ein Kunde seinen Kfz-Versicherer wechseln kann. Da ist es gut zu wissen, welche Anbieter im Vergleich besonders gut abschneiden. Auskunft darüber gibt regelmäßig der Service-Atlas Kfz-Versicherer, der 2020 von dem Kölner Analyseunternehmen Service-Value nun schon im elften Jahr in Folge veröffentlicht wird. Die Untersuchung gibt wieder, wie die Verbraucher hierzulande die Kfz-Versicherer bewerten.
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