19.05.2020 - Gegen eine Geldauflage von neun Millionen Euro wird kein Strafverfahren gegen VW-Konzernchef Herbert Diess und den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch einleiten. Im Zusammenhang mit der Dieselaffäre hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen die beiden Spitzenmanager erhoben. Ihnen war vorgeworfen worden, von der Manipulation der Abgassoftware in den USA gewusst zu haben, ohne die Aktionäre frühzeitig zu informieren. Die Rechtsanwälte seitens Volkswagen hatten diesem Vorwurf widersprochen. Die Anleger seien rechtzeitig ins Bild gesetzt worden. Die Dimension der Affäre sei erst nach und nach sichtbar geworden. Diese Einschätzung vertritt auch Volkswagen selbst. Der Konzern will Medienberichten zufolge daher die Geldauflage von 4,5 Millionen Euro pro Kopf auch selbst übernehmen. Mit der Zahlung wird es kein Gerichtsverfahren geben.
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