26.07.2024 - Erschwernisse für Autohäuser und Verbraucher befürchtet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe bei der automobilen Restschuldversicherung (RSV). In einem Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann weist ZDK-Präsident Arne Joswig auf eine geplante Änderung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG 7a Absatz 5) hin. Ab dem 2025 muss demnach bei einem Fahrzeugkauf zwischen dem Abschluss des Kauf- und Finanzierungsvertrages und dem Abschluss einer automobilen RSV eine einwöchige Übergangsfrist liegen.
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