Ungenehmigte Fahrzeugteile - Aktuelle Meldungen

17.03.2021 - Der Handel mit ungenehmigten Fahrzeugteilen ist kein Kavaliersdelikt, denn sie können eine Gefährdung der Verkehrssicherheit bedeuten. Wer mit ihnen handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Januar 2017 hat das Kraftfahrt-Bundesamt die Aufgabe der Marktüberwachung übernommen und damit auch die Kontrolle des Handels im Bereich der Fahrzeugtechnik. Seitdem wurden mehr als 1300 Bußgeldverfahren wegen des „Feilbietens ungenehmigter Fahrzeugteile“ gegen Anbieter eingeleitet.
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