Der Führerschein soll alle 15 Jahre erneuert werden
Zudem soll die bereits in Deutschland übliche Probezeit von zwei Jahren für Fahranfänger europaweit eingeführt werden. Das gilt laut TÜV-Verband aber beispielsweise nicht auch für die Null-Promille-Grenze junger Fahrer, die zwar empfohlen, aber nicht verpflichtend wird. Ebenso kritisch sieht der Verband dort gesehen, dass 15-Jährige mit dem AM-Führerschein 45 km/h schnelle Fahrzeuge auch mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,5 Tonnen bewegen dürfen.
Die Gewichtsbeschränkung von 3,5 Tonnen beim B-Führerschein wird auf 4,25 Tonnen erhöht. Das wird unter anderem vom Caravaning Industrie Verband (CIVD) begrüßt. Voraussetzung soll ein spezielles Training oder eine Prüfung sein. Was von beiden, entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten. Auch Freiwillige Feuerwehren dürften sich freuen.
Um dem Fahrermangel entgegenzuwirken, wird das Mindestalter für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins von 21 auf 18 Jahre und für Busführerscheine von 24 auf 21 Jahre gesenkt. EU-Staaten dürfen 17-Jährigen das Fahren eines LKW oder Transporters erlauben – aber nur auf ihrem eigenen Staatsgebiet und nur in Begleitung einer erfahrenen Begleitung. Dieses System des begleiteten Fahrens wird EU-weit auch auf Pkw ausgeweitet, wie es in Deutschland bereits geregelt ist. (aum)
Veröffentlicht am 26.03.2025

