2022-01-07 11:00:00
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Automobile
Die Fahrschulausbildung soll digitaler werden
Daneben enthält die geplante Verordnung Regelungen, damit die Nutzung von modernen Fahrerassistenzsystemen auch in der praktischen Prüfung berücksichtigt werden kann. Außerdem werden die Vorgaben für die zum 1. April 2021 geschaffene Möglichkeit präzisiert, die Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse B auf Fahrzeugen mit Automatikgetrieben zu absolvieren, ohne dass die Fahrerlaubnis auf das Führen dieser Fahrzeuge beschränkt wird. Zudem sollen die Sperrfristen für die Wiederholung einer Führerscheinprüfung verlängert werden, wenn sie wegen einer Täuschung nicht bestanden wurde. (aum)
Veröffentlicht am 07.01.2022