KBA: Voraussetzungen für fahrerlose Fahrzeuge im Parkhaus
Der technische AVP-Anforderungskatalog ist der erste technische Anforderungskatalog für die nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen. Auf Grundlage dieses und der nationalen Gesetzgebung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit der Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen (AFGBV) erteilt das KBA bei Vorliegen aller Voraussetzungen zukünftig Genehmigungen für die autonome Fahrfunktion „Automated Valet Parking (AVP)“.
Den nationalen Rechtsrahmen hatte das BMDV mit dem am 28. Juli 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zum autonomen Fahren“, für den Betrieb fahrerloser Kraftfahrzeuge geschaffen. (aum)
Veröffentlicht am 17.10.2022