Mehr finanzieller Spielraum für die Autobahn GmbH
Kern der Neuregelung ist eine begrenzte Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH ab kommendem Jahr. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschaft künftig Einnahmen aus dem Infrastrukturanteil der Lkw-Maut erhält, die derzeit rund 4,5 Milliarden Euro jährlich beträgt. Ab 2028 wird die Autobahn GmbH über diesen Einnahmenanteil eigenständig verfügen können. Damit kann die Autobahn GmbH in den nächsten Jahren Kredite aufnehmen, um Investitionen überjährig zu verstetigen und zusätzliche Vorhaben früher umzusetzen. Die neue Finanzierungsstruktur schafft zudem mehr Möglichkeiten für den Einsatz öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP).
Der Bund bleibt alleiniger Eigentümer der Bundesautobahnen und der Autobahn GmbH. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Autobahn GmbH bleibt ausgeschlossen. Die Erhebung und Festsetzung der Lkw-Maut bleiben ebenfalls beim Bund. (aum)
Veröffentlicht am 07.10.2026

