MPU: 2018 erstmals mehr Tests wegen Drogen als wegen Alkohol
Alkoholauffälligkeit war zwar wie in den Vorjahren der häufigste Grund für eine MPU, die Zahl der Begutachtungen wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit in Verbindung mit allgemeinen Verkehrs- oder strafrechtlichen Auffälligkeiten sank gegenüber 2017 allerdings um rund zehn Prozent. Ebenso sank die Zahl der Begutachtungen bei erstmaliger Alkoholauffälligkeit um rund sieben Prozent und wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit um gut zwei Prozent. Die Zahl der alkoholbedingten Fragestellungen insgesamt sank somit um sechs Prozent, womit sich der Trend der Vorjahre fortsetzt.
Die Begutachtungsanlässe mit Betäubungsmitteln stiegen dagegen um sieben Prozent. Zum ersten Mal seit Erfassung der Statistik bilden die zusammengefassten drogenbezogenen Untersuchungsanlässe eine größere Anlassgruppe als die erstmals Alkoholauffälliger.
Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich, dann kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden. (ampnet/Sm)
Veröffentlicht am 13.08.2019
