Ratgeber: Der Winter hat seine besonderen Regeln
Der ADAC erinnert daran, dass seit dem 1. Oktober grundsätzlich nur noch Reifen als Winterreifen gelten, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Eine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) reicht in Zukunft nicht mehr.
Autofahrer müssen außerdem darauf achten, vor Fahrtantritt ihr Fahrzeug vollständig von Eis und Schnee zu befreien. Loser Schnee sollte mit einem Handfeger von Dach, Motorhaube und Heck entfernt, die Scheiben sowie beide Außenspiegel müssen mit einem Eiskratzer freigemacht werden. Ein kleines „Guckloch“ freizukratzen und loszufahren ist nicht erlaubt – wer dies tut, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro und im Falle eines Unfalls eine Mithaftung, warnt der ADAC. Auch die Fahrzeugbeleuchtung und das Kennzeichen dürfen nicht verdeckt sein. Zur schnelleren Enteisung ist es aber verboten, den Motor warmlaufen zu lassen. Das verursacht nicht nur unnötigen Lärm, sondern schadet auch der Umwelt. Es droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro. Vorsicht ist auch vor vorausfahrenden Lastwagen geboten, von denen gerne einmal größere Schneemengen oder gar Eisbrocken auf die Fahrbahn fallen, weil sich die Fahrer nicht die Mühe gemacht haben, vor dem Losfahren die Plane oder den Kofferaufbau von den Spuren des Winters zu befreien.
Grundsätzlich gilt: Ein Verkehrszeichen muss so aufgestellt sein, dass es mit einem schnellen, beiläufigen Blick erkennbar ist. Ist es nur leicht verschneit und die Bedeutung noch eindeutig, bleibt das Schild gültig. Manche Schilder, wie das achteckige Stoppschild, lassen sich schon anhand der Form erkennen. Anders sieht es bei Schildern aus, deren Bedeutung nicht allein an der Form erkennbar ist, etwa dreieckige Gefahrenhinweise oder runde Verbotszeichen. Sind diese stark verschneit, kann von Verkehrsteilnehmern nicht erwartet werden, dass sie die Schilder korrekt deuten und befolgen. Allerdings kann von ortskundigen Fahrern, die bestimmte Strecken regelmäßig befahren, erwartet werden, dass sie die Regeln vor Ort kennen, gibt der Automobilclub zu bedenken. Wer zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit geblitzt wird, kann sich also nicht unbedingt auf ein zugeschneites Verkehrsschild berufen.
Unabhängig von der Sichtbarkeit der Schilder gilt aber immer und im Winter ganz besonders, dass alle Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen und genügend Abstand zu den Vorausfahrenden zu halten. (aum)
Veröffentlicht am 22.11.2024