Warntafel für Heckträger entfällt in Italien teilweise
Egal ist dabei, ob auf dem Trägersystem Fahrräder, Ski oder eine Transportbox befördert wird. Die Regelung gilt für alle Fahrzeuge der Kategorien M1, also Personenwagen und Wohnmobile sowie der Gruppe N1, leichte Nutzfahrzeuge. Doch Vorsicht: Heckträger, die wie bei manchem zum Campervan ausgebauten Kastenwagen an den hinteren Türen oder bei anderen Aufbauarten an der Rückwand dauerhaft befestigt sind, kommen nicht in den Genuss der Erleichterung. Für sie gilt weiterhin die Kennzeichnungspflicht mit der beschriebenen Warntafel. Ragt die Ladung auf beiden Seiten über die Karosseriemaße hinaus, was bei großen E-Bikes durchaus der Fall sein kann, verlangen die Ordnungsbehörden sogar die doppelte Bestückung mit der Warntafel, eine auf der Rechten und eine auf der linken Seite. (aum)
Veröffentlicht am 30.01.2025

