Wissing setzt bei der Talbrücke Rahmede Zeichen
Das neue Gesetz und die Installation eines Bürgerbeauftragten sollen erstmals im Zuge der Planungen zum Neubau der Talbrücke Rahmede in Lüdenscheid angewendet werden. Der Entwurf sieht vor, dass der Bund künftig lärmbetroffenen Eigentümern an ausgewiesenen Umleitungsstrecken Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstatten kann, beispielsweise für den Einbau von Lärmschutzfenstern. Voraussetzung ist, dass eine Bundesfernstraße, für die der Bund zuständig ist, voll gesperrt werden muss. Die ausgewiesenen Umleitungsstrecken hingegen müssen nicht in der Baulast des Bundes stehen. Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen die Anspruchsvoraussetzungen und der Umfang der Erstattung geregelt werden. Dabei richtet sich der Anspruch gegen den Bund als Straßenbaulastträger der gesperrten Bundesfernstraße.
In Lüdenscheid hat vor wenigen Tagen ein vom Bund finanziertes Bürgerbüro die Arbeit aufgenommen. Als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau können sich die Menschen vor Ort aktuell über den Projektstand informieren. (aum)
Veröffentlicht am 04.05.2022
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