17.03.2020 - Autohäuser werden die Türen zu den Showrooms vermutlich nicht mehr öffnen dürfen. Die Kfz-Werkstätten sind dagegen von der Schließungsanordnung ausgenommen, sehr wahrscheinlich bundesweit. Am Montag hatten die Bundesregierung und die Länder weitere bundesweite Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen, unter anderem die Schließung des Einzelhandels mit der Ausnahme versorgungsrelevanter Betriebe. Hiervon ausgenommen sind neben dem Lebensmittelhandel, Tankstellen und anderen Branchen, die für den täglichen Bedarf der Bevölkerung wichtig sind, auch Kfz-Werkstätten.
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