06.11.2020 - Nach wie vor tragen etwa 80 Prozent der Erwachsenen innerorts beim Fahrradfahren keinen Helm. Im Jahr 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Radler bei Unfällen nicht haften, auch wenn sie keinen Helm tragen. In einer aktuellen Entscheidung vom 28. August 2020 (AZ: 13 U 1187/20) bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg, dass dieser Grundsatz auch heute noch gilt. Fahrradfahrer haften bei einem Unfall nach wie vor nicht mit, wenn sie keinen Helm tragen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) das wegweisende Urteil.
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