E-Scooter: Ein Toter und 39 Schwerverletzte im ersten Quartal
Noch spielen E-Scooter im Unfallgeschehen eine geringe Rolle. So hat die Polizei im ersten Quartal deutschlandweit mehr als 12.700 Unfälle registriert, bei denen Fahrradfahrer zu Schaden kamen. 52 Menschen wurden dabei getötet, 2052 schwer verletzt und 10.431 leicht. Dieses Verhältnis findet sich annähernd auch bei den E-Scootern wieder.
E-Scooter sind seit Juni 2019 in Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen. So weit vorhanden, müssen Fahrradwege oder Schutzstreifen benutzt werden. Ansonsten sollen die Nutzer auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, Gehwege sind tabu. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In puncto Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge müssen allerings nüchtern sein, wenn sie E-Scooter fahren wollen. (ampnet/jri)
Veröffentlicht am 01.07.2020
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