11.11.2021 - Rund sechs Millionen Euro Schaden entstehen jährlich nach Expertenberechnungen durch Manipulation des Kilometerstandes bei Gebrauchtwagen. Eigentlich soll die EU-Verordnung 2017/1151 Autokäufer vor dem so genannten Tachobetrug bewahren. Danach sind seit September 2017 neue Fahrzeugmodelle systematisch gegen Tachomanipulation zu schützen. Für Neuwagen gilt diese Vorgabe seit September 2018. Doch Automobil-Organisationen wie der ADAC monieren bis heute das Fehlen detaillierter Vorschriften, wie genau dieser Schutz aussehen und wie er gewährleistet werden soll. Dabei stellt sich auch die Frage, ob und wenn ja, wer diese Maßnahmen überprüfen soll.
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