Ratgeber: Sicher durch den Nebel
Als schwere Verkehrsunfälle gelten Unfälle mit Personenschaden oder schwerwiegendem Sachschaden. Mit 67,2 Prozent ereignen sich demnach mehr als zwei Drittel der Nebelunfälle auf Landstraßen, rund ein Viertel innerorts und knapp jeder zehnte auf Autobahnen. Besonders tückisch: Nebel taucht oft sehr plötzlich auf.
Nicht umsonst macht der Gesetzgeber besondere Vorgaben für das Fahren bei Nebel. Diese beziehen sich vor allem auf die Fahrzeugbeleuchtung und die Geschwindigkeit. Dabei geht es nicht nur darum, selbst besser zu sehen, sondern auch darum, von anderen besser gesehen zu werden, wie das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern der HUK-Coburg betont. Paragraph 17 Absatz 3 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Dafür gibt die Rechtsprechung vor, dass immer dann das Abblendlicht aktiviert werden muss, wenn auf Autobahnen die Sicht weniger als 150 Meter beträgt, auf anderen Straßen außerorts eine Sichtweite von 100 bis 120 Metern unterschritten wird oder innerorts eine Sichtweite von unter 60 bis 70 Metern vorliegt.
Bei einer erheblichen Sichtbehinderung können zusätzlich die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Dazu macht der Gesetzgeber allerdings keine konkreten Angaben. Laut StVO darf mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer nur dann gefahren werden, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert wird. Das gilt sowohl für Tag- wie auch für Nachtfahrten. Nebelscheinwerfer haben den Vorteil, dass sie ihr Licht flacher über die Straße streuen und diese so besser ausleuchten. Bessern sich die Sichtverhältnisse, sind die Zusatzscheinwerfer wieder auszuschalten. Andernfalls droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.
Anders sieht es bei der Nebelschlussleuchte aus: Sie darf ausdrücklich erst eingeschaltet werden, wenn die Sicht unter 50 Metern liegt. Zwar gilt nach der Straßenverkehrsordnung als genereller Grundsatz, dass Kraftfahrer das Tempo den herrschenden Straßen- und Witterungsbedingungen anzupassen haben, aber bei Sichtweiten unter 50 Metern wird der Gesetzgeber konkreter: Dann darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn es die Situation erfordert natürlich auch noch langsamer. Das gilt übrigens auch für Fahrten auf der Autobahn. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass Autofahrer, die mit mehr als 50 km/h fahren auch nicht mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fahren dürfen. Verkehrssicherheitsexperten haben festgestellt, dass Autofahrer die Sichtweite bei Nebel falsch einschätzen und deshalb meist zu schnell unterwegs sind. Als Orientierungshilfe können die Leitpfosten dienen, die außerorts in der Regel in einem Abstand von 50 Metern angebracht sind.
Ein weiteres, weit verbreitetes gefährliches Verhalten bei Fahrten im Nebel ist es, sich an vorausfahrenden Fahrzeugen zu orientieren. Dass kann leicht dazu führen, dass der Sicherheitsabstand zum Vordermann zu gering wird, warnt das Goslar Institut. Deshalb lautet eine weitere wichtige Regel bei Nebel: Abstand halten. (aum)
Veröffentlicht am 24.11.2021
Ratgeber: Sicher durch den Nebel
Für die eigene Sichtbarkeit kann es sinnvoll sein, den Nebelscheinwerfer einzuschalten. Er streut das Licht flach über die Straße und leuchtet sie damit besser aus. Eingesetzt werden kann der Scheinwerfer dann, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, sollte man den Scheinwerfer wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten. Und die Nebelschlussleuchte darf erst dann benutzt werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Sie dient dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen und um selbst frühzeitig sichtbar zu sein. Allerdings muss sie wieder ausgeschaltet werden, sobald sich die Sicht bessert, da ansonsten der nachfolgende Verkehr erheblich geblendet wird. Wer bei Sichtweiten über 50 Meter mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fährt, riskiert ein Verwarngeld von 20 Euro. Eine Verpflichtung, Nebelschlussleuchten und -scheinwerfer einzuschalten, gibt es allerdings nicht.
Die meisten modernen Fahrzeuge verfügen über ein Tagfahrlicht, das sich automatisch mit der Zündung zuschaltet. Im Herbst und insbesondere bei Nebel reicht es aber in der Regel nicht aus, weil auch tagsüber oft schlechte Sicht herrscht und die Leuchten nur vorn am Fahrzeug aktiv sind. Oft reagiert die Lichtautomatik bei Nebel, Regen oder Schneefall nicht und schaltet nicht automatisch auf das Abblendlicht um. Deshalb sollten Autofahrer auch am Tag sicherheitshalber selbst zum Lichtschalter greifen. Zudem ist das Fahren mit Abblendlicht oder wahlweise mit Nebelscheinwerfern bei schlechter Sicht auch am Tag vorgeschrieben.
Auf das Fernlicht sollte man bei Nebel verzichten, da es die Sicht sogar noch verschlechtert. Das normale Abblendlicht ist dann eher zu empfehlen. Der ADAC rät, frühzeitig das Abblendlicht einzuschalten, denn dann werden auch die Rückleuchten aktiviert. Zudem blendet Tagfahrlicht stärker bei Nebel und schlechten Sichtverhältnissen den Gegenverkehr als das Abblendlicht.
Der Mindestabstand in Metern sollte immer der Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde entsprechen. Bei Tempo 50 sollte demnach der Abstand mindestens 50 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug betragen. Generell gilt, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass innerhalb einer einsehbaren Strecke gehalten werden kann. Beträgt die die Sichtweite weniger als 50 Meter, erlaubt der Gesetzgeber nur noch eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Nur dann ist der Einsatz der Nebelschlussleuchte erlaubt. (aum)
Veröffentlicht am 16.10.2025
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