17.04.2020 - Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat seit Juli 2019 verschiedene Nachrüstsysteme zur Senkung der Stickoxidemissionen genehmigt. Damit können Euro 4- oder Euro 5-Diesel-Pkw nachgerüstet werden. Fahrzeuge, die über ein solches Stickoxid-Minderungssystem verfügen, sind von Verkehrsverboten ausgenommen. Die Nachrüstung biete „eine weitere Möglichkeit, den im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Emissionswert von 270 Milligramm NOx pro Kilometer im realen Fahrbetrieb zu unterschreiten“, sagte KBA-Präsident Richard Damm. Damit werde nicht nur ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet, sondern für die Fahrzeughalter auch die Mobilität in besonders belasteten Regionen erhalten.
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