15.08.2024 - Wer über kleine Schritte zur Verkehrswende im privaten Umfeld nachdenkt, kommt schnell aufs Fahrrad. Für Eltern von kleinen Kindern stellt sich dann oft die Frage, wie sie den Nachwuchs am besten und sichersten mitnehmen können. Die Straßenverkehrsordnung stellt auch hier Bedingungen, wie die Gesellschaft für Technische Überwachung betont. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern befördert werden, wenn für sie besondere Sitze vorhanden sind und Radverkleidungen oder andere wirksame Vorrichtungen verhindern, dass die Füße in die Speichen geraten können. In Anhängern dürfen bis zu zwei Kinder transportiert werden. Auch hier gilt als Altersgrenze das vollendete siebte Lebensjahr (Ausnahme sind behinderte Kinder). In beiden Fällen muss der aktive Radfahrer mindestens 16 Jahre alt sein.
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