Ratgeber: Urlaub mit dem Mietwagen
Worauf ist noch zu achten? Ein Miettag beträgt 24 Stunden: Wer diesen Zeitraum auch nur um ein paar Minuten überzieht, dem wird ein weiterer voller Tag berechnet, warnt der ADAC. Optimal ist die Tankregelung "full-to-full": mit vollem Tank abholen und mit vollem Tank zurückgeben. Dadurch lassen sich teils überhöhte Tankpauschalen sparen und Urlauber zahlen nur den tatsächlich verbrauchten Kraftstoff zu normalen Tankstellenpreisen. Wer auf Nummer sicher gehen will, tankt direkt vor dem Zurückgeben und legt bei der Rückgabe auf Nachfrage die Quittung vor.
Um bei großen und kleineren Unfällen abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung mit Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung – die Versicherungssumme der Haftpflicht sollte dabei mindestens eine Million Euro betragen, empfiehlt der ADAC. Auf jeden Fall sollten Glas, Felgen und Reifen mitversichert sein – denn dort sind Schäden am häufigsten.
Unbegrenzte Kilometer sind zwar zum Beispiel bei der ADAC-Autovermietung im Ausland Standard, aber eben nicht unbedingt bei allen Anbietern. So sollten Urlauber am besten vorab überschlagen, wie viele Kilometer voraussichtlich gefahren werden – im Urlaub, wo man oft spontan unterwegs ist, wird dies jedoch meist schwierig. Wer die Inklusive-Kilometer überschreitet, muss mit hohen Kosten pro Extra-Kilometer rechnen.
Extras wie Kindersitze sollten unbedingt schon vorab gebucht werden, um vor Ort nicht ohne die gewünschte Ausstattung dazustehen. Dabei unterscheiden sich die Kosten der Anbieter oft deutlich – z.B. kostet ein Kindersitz für eine Woche auf Mallorca in der Hochsaison zwischen 50 und 80 Euro. So kann der zunächst günstigste MietwagenaAnbieter durch die zugebuchten Extras plötzlich teurer sein als das vorher zweit- oder drittgünstigste Angebot.
In unbekannten Gebieten fühlen sich viele Autofahrer mit einem Navigationsgerät sicherer – doch dafür erheben die Autovermieter zusätzliche Gebühren. Dank wegfallender Roaming-Gebühren in der EU ist das eigene Smartphone mit Gratis-Apps nun eine echte Alternative – so lassen sich pro Woche schnell bis zu 100 Euro sparen.
Am Ende der Mietwagen-Buchung sollte der Gesamtpreis mit allen Versicherungen und Gebühren ausgewiesen sein. Ist dies nicht der Fall, muss der Mieter vor Ort mit teils hohen Zusatzkosten rechnen.
Ist die Wunschautokategorie trotz rechtzeitiger Buchung vor Ort nicht verfügbar, bietet der Vermieter in der Regel ein kostenloses Upgrade auf eine höhere Kategorie an. Wer dieses prinzipiell gute Angebot annimmt, sollte sich jedoch rückversichern, dass dadurch keine versteckten Kosten auf ihn zukommen.
Bei der Fahrzeugabholung sollte penibel auf Vorschäden geachtet werden. Sind diese nicht im Übergabe-Protokoll vermerkt, muss der Mieter darauf bestehen, dass sie eingetragen werden. Ebenso sollte der Mieter bei der Rückgabe darauf bestehen, dass das Fahrzeug in seiner Anwesenheit auf Schäden geprüft und das Ergebnis schriftlich festgehalten wird. (ampnet/jri)
Veröffentlicht am 13.06.2019
Ratgeber: Urlaub mit dem Mietwagen
Während der Lockdowns der vergangenen zwei Jahren haben die Vermieter aus Kostengründen in der Regel ihre Mietwagenflotten verkleinert. Jetzt steht der sich wiederbelebenden Nachfrage ein deutlich verringertes Angebot vor Ort gegenüber. Die Folge sind deutlich gestiegene Mietpreise und Tarife. Nach Einschätzung des AvD wird sich an dieser Situation auch im weiteren Jahresverlauf nicht viel ändern. Die Unsicherheit über die Entwicklung des Infektionsgeschehens bleiben auch 2022 für die Anbieter ein Risikofaktor, wie die Störungen der Lieferketten durch Pandemie und Krieg. Hinzu kommen die in vielen Ländern gestiegenen Kraftstoffpreise, die die Urlaubskasse belasten.
Um die Kosten im Griff zu behalten, rät der AvD, bereits im Vorfeld der Reise von zu Hause aus zu buchen. Per Internet-Recherche lässt sich sicherstellen, dass die gewünschte Fahrzeugklasse verfügbar ist. Mietwagen-Portale helfen dabei, Modelle und Konditionen mit geringem Aufwand zu vergleichen. Über die Portale lassen sich Buchungen zudem in den meisten Fällen auch noch kurz vor dem Reisestart kostenlos stornieren.
Wie groß muss das Fahrzeueg sein?
Urlauber sollten sich bei der Mietwagenwahl auch immer fragen, wie groß das Auto tatsächlich sein muss. Will man zu zweit die Gegend erkunden oder ist man mit der ganzen Familie im Urlaub? Kindersitze, aber auch ein Navi können Aufpreis kosten. Soll noch eine zweite Person den Mietwagen fahren dürfen, ist das ebenfalls festzulegen und wird zumeist zusätzlich berechnet. Kilometerbegrenzungen sind nur dann sinnvoll, wenn die Strecken vorab tatsächlich abschätzbar sind. Wird mehr gefahren als vereinbart, schlägt jeder Mehrkilometer als zusätzliche Kosten zu Buche, warnt der Automobilclub. Um den Mietwagen sorglos nutzen zu können, empfiehlt es sich daher, einen Tarif ohne Begrenzung der Fahrleistung auswählen.
Wer einen Mietwagen sucht, sollte daran denken, dass über die Haftpflicht hinausgehende Versicherungsleistungen in der Regel zusätzlich zu buchen sind und nicht automatisch im Grundpreis enthalten sind. Ein gründlicher Check des in den Miettarifen enthaltenen Versicherungsschutzes ist also empfehlenswert. Das Buchen über ein Portal hat auch den Vorteil, dass die dort von Vermittlern eingestellten Fahrzeugkontingente in der Regel bereits über eine Vollkasko-Versicherung verfügen. Ein Vollkaskoschutz ohne Selbstbehalt erhöht die Mietzahlung nur unwesentlich, erspart im Schadenfall aber viel Ärger.
Der AvD weist darauf hin, dass zusätzliche Kaskoversicherungen durchaus sinnvoll sind. Wird das Auto beschädigt oder kommt es gar zu einem Unfall, ohne dass ein Dritter als Verursacher haftbar gemacht werden kann, müssen die Schäden am Mietwagen vom Mieter gezahlt werden. Reisende, die ihren Urlaub in Ländern außerhalb der Europäischen Union verbringen, sollten unbedingt die oft deutlich niedrigen Deckungssummen der dortigen Mietwagenversicherungen bedenken. So kann es passieren, dass der Urlauber bei einem Unfall die Schäden am eigenen Mietwagen zu tragen hat, weil die Versicherung des Schädigers nicht ausreicht. Als Zusatzversicherung hilft hier die so genannte Mallorca-Police, die der AvD zum Beispiel auch seinen Mitgliedern anbietet.
Was bei einem Unfall tun?
Im Schadenfall durch einen Unfall oder Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs sollte natürlich sofort der Vermieter informiert werden. Ratsam ist es ebenso, immer die Polizei zu verständigen. Die Unfallbeteiligten sollten bereits vor Ort alle Daten austauschen und auch eventuell anwesende Zeugen im Unfallprotokoll notieren. Mietwagen sind zumeist mit einem entsprechenenden Formular ausgestattet, das sich im Handschuhfach befindet. Es genügt aber auch ein einfaches Blatt Papier. Eine gute Idee ist es in jedem Fall vor Ort die Unfallsituation mit dem Smartphone zu fotografieren und zu dokumentieren. Auch sollte man darauf drängen, eine Kopie der Unfallaufnahme durch die Polizei ausgehändigt zu bekommen. Erscheint keine Polizei vor Ort, so sollte die nächste Polizeistation aufgesucht und um die Protokollierung des Unfalls gebeten werden.
Von der Vollkasko nicht gedeckt sind in der Regel Beschädigungen der Reifen, defekte Scheiben oder ein Kratzer am Unterboden des Fahrzeugs. Zumeist sind Abstecher abseits befestigter Wege nicht von der Fahrzeugversicherung gedeckt. Das gilt es zu klären.
Geld sparen lässt sich in der Regel, wenn das Mietauto nicht außerhalb der regulären Öffnungszeiten übernommen wird, für die meistens eine zusätzliche Servicegebühr anfällt. Die Rückgabe des Mietwagens sollte zur Vermeidung von Zusatzkosten ebenfalls während der üblichen Öffnungszeiten der Mietstation erfolgen. Auch wer das Fahrzeug an einem Flughafen oder Bahnhof abholt, bekommt ohnehin in nahezu allen Fällen eine Bereitstellungsgebühr in Rechnung gestellt.
Der Zustand des Leihwagens sollte außen wie innen geprüft werden. Vorhandene Kratzer und Dellen sowie andere Mängel sollten im Übergabeprotokoll und am besten auch mit dem Smartphone festgehalten werden. Der AvD warnt davor, vor Ort Schriftstücke zu unterschreiben, die nicht in der eigenen Muttersprache abgefasst sind. Es kann vorkommen, dass damit ein neuer Vertrag zu geänderten Konditionen und nach dem Recht des Urlaubslandes abgeschlossen wird. Das Fahrzeug sollte außerdem grundsätzlich nur mit vollem Tank zurückgeben werden, da der Vermieter sonst möglicherweise überhöhte Benzinkosten für das Nachtanken in Rechnung stellt. (aum)
Veröffentlicht am 23.03.2022
Ratgeber: Urlaub mit dem Mietwagen
Nicht nur ist die Internet-Recherche vom eigenen Sofa aus bequemer, weit vor dem Urlaubsantritt einen Mietwagen auszuwählen, sondern es bedeutet meist günstigere Tarife als direkt am Urlaubsort. Über Vergleichportale können Fahrzeuge und Konditionen über die Filterfunktionen gut miteinander verglichen werden. Weiterer Vorteil: Buchungen über das Internet sind meist bis kurz vor Reiseantritt kostenlos stornierbar.
Der AvD rät, bei der Auswahl immer vom eigenen Bedarf auszugehen. Die Zahl der möglichen Mitfahrer und benötigter Stauraum bestimmt die Größe des Wagens. Wer zu zweit die Region erkunden will, wird ein kompaktes Fahrzeug benötigen. Ist die mehrköpfige Familie oder eine Reisegruppe zu transportieren, muss ein größeres Auto gebucht werden. Extrakosten verursachen etwa benötigte Kindersitze, aber auch ein eingetragener zweiter Fahrer. Zu achten ist auch auf angezeigte Kilometerbegrenzungen. Die sollten nur dann angeklickt werden, wenn die mutmaßliche Kilometerleistung abschätzbar ist. Bei Überschreitung schlägt jeder Zusatzkilometer zusätzlich zu Buche. Tarife ohne Begrenzungen sind häufig nur wenig teurer, genauso wie längere Buchungszeiträume. Vergleichen lohnt sich auch hier.
Die in den Portalen sichtbaren Kontingente und Fahrzeuge werden meist schon mit einer Vollkasko-Versicherung eingestellt. Der Umfang einer solchen Vollkasko kann die Beschädigungen der Reifen, defekte Scheiben oder ein Kratzer am Unterboden des Fahrzeugs ausnehmen. Auch Abstecher abseits befestigter Wege und daraus resultierende Schäden wälzen manche Anbieter auf den Mieter ab. Ob auch Schäden durch Offroad-Fahrten abgesichert werden können, lässt sich in den Anklickmenüs der Portale ermitteln. Man sollte sich deshalb immer über den Umfang der Versicherungen vergewissern.
Am Zielort holen Urlauber den Wagen am besten zu den regulären Öffnungszeiten ab und geben ihn auch dann wieder zurück. Ist wegen der Anreisezeit nur eine Übergabe außerhalb der Geschäftszeit möglich, kostet das Extra. Stationen an Flughäfen und Bahnhöfen verlangen üblicherweise eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr. Vorlegen muss man den so genannten Voucher, seinen Führerschein und eine Kreditkarte.
Wichtig ist, den Zustand des Mietwagens innen und außen vor Übernahme genau zu prüfen. Bereits vorhandene Dellen und Kratzer sollte man sich von einem Stationsmitarbeiter im Übergabeprotokoll bestätigen lassen und am besten auch mit Smartphone fotografisch festhalten. Der AvD rät davon ab, Schriftstücke vor Ort zu unterschreiben, die nicht in der eigenen Muttersprache abgefasst sind. Es besteht sonst die Gefahr, dass mit der Unterschrift ein neuer Vertrag mit anderen Konditionen nach dem Recht des Aufenthaltlandes abgeschlossen wird. Selbstverständlich sollten alle vorgelegten Unterlagen gründlich gelesen und aufbewahrt werden.
Ein Mietwagen sollte auf jeden Fall immer vollgetankt zurückgegeben werden. Das Nachfüllen durch den Vermieter ist teuer und wird mit dem doppelten oder sogar dreifachen Tankstellenpreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
Kann nach einer Beschädigung oder einem Unfall kein Dritter als Verursacher haftbar gemacht werden, ist man als Mieter für den Zustand des Wagens verantwortlich. Selbstbehalte senken den Mietpreis. Allerdings bleibt dann das Risiko, bei Schäden am Fahrzeug bis zu 1000 Euro selbst tragen zu müssen, und das auch bei kleinen Mietfahrzeugen.
Wer in einem Land außerhalb der Europäischen Union ein Fahrzeug mietet, sollte unbedingt auf die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung achten, rät der AvD. Sie sind nicht selten deutlich niedriger als in der EU vorgegeben. Dann kann der Fall eintreten, dass Schäden am Mietfahrzeug selbst getragen werden müssen, weil die Versicherung des Schädigers nicht ausreicht. Es gibt eine entsprechende Zusatzversicherung, die so genannte Mallorca-Police, die man abschließen kann.
Nach einem Schadenfall, etwa durch Unfall oder einen Diebstahl, schreiben die Mietbedingungen vor, den Vermieter über die in den Mietunterlagen genannte Rufnummer zu informieren. Die Polizei sollte man ebenfalls rufen. Wichtig ist, dass alle am Unfall Beteiligten ihre Daten notieren und austauschen. Die Vermieter legen dafür Formulare in das Handschuhfach. Ist es nicht vorhanden, genügt auch das Notieren auf einem Blatt Papier. Fotos per Smartphone verbessern die Beweisführung. Dabei sollten nicht allein die Beschädigungen festgehalten, sondern auch die Position der Fahrzeuge und die Umgebung dokumentiert werden. Man sollte sich von der Polizei eine Kopie der Unfallaufnahme aushändigen lassen. Erscheint kein Beamter an der Unfallstelle, dann sollte nach Erledigung aller notwendigen Formalitäten eine Polizeistation aufgesucht und um ein Unfallprotokoll gebeten werden. (aum)
Veröffentlicht am 25.03.2023
Ratgeber: Urlaub mit dem Mietwagen
Wer sich jetzt seinen Mietwagen für die Sommerferien sichert, spart laut ADAC durchschnittlich 22 Prozent im Vergleich zum erwarteten Preis während der Ferien. In Spanien – wo man für die Wochenmiete aktuell 448 Euro bezahlen muss – sind es sogar ganze 25 Prozent weniger als der erwartete Preis in den Urlaubsmonaten. In den USA, dem Top-Reiseziel außerhalb Europas, sind es immerhin noch 23 Prozent Ersparnis bei einem Wochenmietpreis von 567 Euro.
Wenn möglich sollte man bei international agierenden Anbietern buchen. Hier kann man davon ausgehen, dass die Fahrzeuge technisch einwandfrei sind, nicht unendlich viel Laufzeit haben und Hygienestandards beachtet werden. Außerdem haben diese Vermieter Stationen innerhalb des Flughafens, und man erspart sich lange Fahrten mit dem Taxi oder Sammelbus zur Vermietstation. Wer auf Schnäppchen bei kleinen lokalen Anbietern vor Ort hofft, wird mit Sicherheit enttäuscht, so die die Erfahrung des Automobilclubs.
Ein Miet-Tag beträgt 24 Stunden: Wer diesen Zeitraum auch nur um ein paar Minuten überzieht, dem wird ein weiterer voller Tag berechnet.
Optimal ist die Tankregelung „full-to-full“: mit vollem Tank abholen und mit vollem Tank zurückgeben. Dadurch lassen sich teils überhöhte Tankpauschalen sparen und Urlauber zahlen nur den tatsächlich verbrauchten Kraftstoff zu normalen Tankstellenpreisen. Wer auf Nummer sicher gehen will, tankt direkt vor dem Zurückgeben und legt bei der Rückgabe auf Nachfrage die Quittung vor.
Um bei großen und kleineren Unfällen abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine echte Vollkasko-Versicherung mit Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung – die Versicherungssumme der Haftpflicht sollte dabei mindestens eine Million Euro betragen. Auf jeden Fall sollten Glas, Felgen und Reifen mitversichert sein, denn dort sind Schäden am häufigsten.
Unbegrenzte Kilometer sind bei der ADAC-Autovermietung im Ausland Standard. Ist dies bei anderen Anbietern nicht der Fall, sollten Urlauber am besten vorab überschlagen, wie viele Kilometer voraussichtlich gefahren werden – im Urlaub, wo man oft spontan unterwegs ist, wird dies jedoch meist schwierig. Wer die Inklusive-Kilometer überschreitet, muss mit hohen Kosten pro Extra-Kilometer rechnen. (aum)
Veröffentlicht am 26.05.2023