07.10.2020 - Pop-up-Radwege sind vorerst rechtens. Das hat gestern das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Bundeshauptstadt entschieden. Damit bekam die Senatsverwaltung Recht, die mit den temporär angelegten Fahrradwegen auf Straßen zunächst vor dem Verwaltungsgericht gescheitert war. Gegen die richterliche Forderung nach einem Rückbau hatte die Kommunalbehörde Beschwerde eingelegt, der nun stattgegeben worden ist.
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